TA Luft: abwarten oder aktiv werden?
Emissionsminderung wird für größere Betriebe verpflichtend
Durch die Umsetzung der Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sollen Staub, Ammoniak und Gesamtstickstoff aus der Nutztierhaltung verringert werden. Die Verwaltungsvorschrift wurde bereits am 1. Dezember 2021 zur Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erlassen, allerdings gibt es noch immer viele Unklarheiten. Vor allem für große geflügelhaltende, aber auch für schweine- und rinderhaltende Betriebe bedeutet ihre Umsetzung, dass zusätzliche Auflagen erfüllt werden müssen. Der Geflügelwirtschaftsverband Hessen hat sich kürzlich gemeinsam mit dem Planungsbüro Herdt in Büdingen in einem Online-Seminar mit dem Thema befasst. Das LW war dabei.
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