TA Luft: abwarten oder aktiv werden?

Emissionsminderung wird für größere Betriebe verpflichtend

Durch die Umsetzung der Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sollen Staub, Ammoniak und Gesamtstickstoff aus der Nutztierhaltung verringert werden. Die Verwaltungsvorschrift wurde bereits am 1. Dezember 2021 zur Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erlassen, allerdings gibt es noch immer viele Unklarheiten. Vor allem für große geflügelhaltende, aber auch für schweine- und rinderhaltende Betriebe bedeutet ihre Umsetzung, dass zusätzliche Auflagen erfüllt werden müssen. Der Geflügelwirtschaftsverband Hessen hat sich kürzlich gemeinsam mit dem Planungsbüro Herdt in Büdingen in einem Online-Seminar mit dem Thema befasst. Das LW war dabei.

Es werde langsam ernst mit der TA Luft, „mittlerweile sind 3,5 Jahren vergangen, allerdings wurden wesentliche Fragen immer noch nicht geklärt. Erste laufende Gerichtsverfahren zeigen offensichtliche Schwachpunkte und die Unbestimmtheit ...

Login

Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.

Noch kein Abonnent?

Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!

  • Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
  • Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
  • Vielfältige Prämien zur Wahl
Jetzt abonnieren!