Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar liegt zur Einsicht

Online-Veranstaltung zum Thema „verplanter Boden“

Vergangenen Freitag lud der Ernährungsrat Rhein-Neckar gemeinsam mit BUND und dem Bundesbündnis Bodenschutz zu einer Online-Diskussion zum Thema „verplanter Boden“. Mit dabei war Dr. Willi Billau vom Hessischen Bauernverband, der den Vorsitz im Regionalbauernverband Starkenburg innehat. Konkret ging es um die Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, in dem für die Bebauung von 2025 bis 2035 3 400 ha für den zukünftigen Wohnungsbau in der Metropolregion ausgewiesen sind.

Teile der Vorderpfalz – der Einheitliche Regionalplan ist verbindlich für die Gemeinden.

Foto: Screenshot: google.maps

Die Metropolregion Rhein-Neckar umfasst die Großstädte Mannheim, Ludwigshafen am Rhein und Heidelberg sowie deren Umland, den ländlich geprägten Neckar-Odenwald-Kreis sowie die ganze Vorderpfalz inklusive die Südpfalz.

In 82 Jahren ist unser Ackerland weg

Dr. Willi Billau gab zu bedenken, dass dies ja noch nicht alles sei. Für Südhessen wurde ein Flächenbedarf von knapp 10 000 ha in den nächsten zehn Jahren vom Regierungspräsidium berechnet: Wohnungbau, Gewerbe und Infrastruktur wie der Ausbau der BAB 67 und der ICE-Strecke. Noch nicht eingerechnet seien 2 000 ha Ausgleichsfläche. Täglich verliere der Kreis Hessische Bergstraße 2 ha Ackerland. „In 82 Jahren ist bei dieser Entwicklung all unser Ackerland verbaut“, stellte Billau für den Kreis Hessische Bergstraße klar. Er fordert mehr Nachhaltigkeit. Auch die späteren Generationen möchten die Möglichkeit haben, sich vor Ort, regional und sicher zu ernähren.

Vorrangflächen Landwirtschaft beseitigt

Billau führte aus, dass angesichts der geplanten Extensivierung in der Europäischen Agrarpolitik, die auch eine Reduktion der Pflanzenschutzmittel um bis zu 50 Prozent vorsieht, mehr Fläche für die Landwirtschaft benötigt werde, um die Menschen in Deutschland autark ernähren zu können. „Wie wichtig das ist, das hat Covid 19 gezeigt“, betonte Billau. Dass zudem die Landwirtschaft einen Teil ihrer Fläche dem Natur- und Artenschutz widmet, reduziere die Anbaufläche erneut. Letztlich verurteilt der Regionalbauernverband Starkenburg in seiner Stellungnahme die Tatsache, dass die Planer im Regionalplan Rhein-Neckar zahlreiche Vorranggebiete für Landwirtschaft und Regionalen Grünzug in Vorrangflächen für Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächen umwandeln wollen. Diese Änderungen werden strikt abgelehnt.

„Nicht mehr zeitgemäß“, urteilte Ingrid Hagenbruch, die Vorsitzende vom Bundesbündnis Bodenschutz, in dem sich Bauernverbände, Naturschutzverbände und viele Interessengemeinschaften zusammengeschossen haben.

Den Leerstand endlich nutzen

„Man muss auch den Leerstand in Städten und auf dem Land berücksichtigen. Dies wurde nicht gemacht“. Sie kritisierte, dass in den aktuellen Planungen die neuen Entwicklungen mit Home-Office nicht einfließen. Diese können den Gewerbebedarf deutlich reduzieren. Hagenbruch forderte, dass kein zusätzlicher Flächenverbrauch mehr stattfinden solle, sondern der Bedarf auf vorhandener Bebauung für Wohnungs- und Gewerbebau gedeckt werden solle. Hagenbruch bemerkte, dass Bürger kein Mitspracherecht haben, dass sie jedoch laut werden können. Sie fordert eine konsequente Ãœberarbeitung des Regionalplans, besonders hinsichtlich des aktuellen Urteils vom 24. März 2021, indem die Bundesregierung für ihr Klimaschutzgesetz zurechtgewiesen wurde.

Ein weiterer Teilnehmer der Veranstaltung war Wilfried Weisbrod. Der ehemalige Sozial­arbeiter aus Walldorf sitzt im Kreistag Rhein-Neckar für Bündnis 90/Die Grünen. Gemeinsam mit vielen Bürgermeistern, Landräten und anderen Politikern ist er auch im Verband Region Rhein-Neckar, der seit Januar 2006 die Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar zu verantworten hat. Seit Dezember 2014 gibt es einen Einheitlichen Regionalplan für die Metropolregion, nun steht die erste Änderung an, da der Bedarf für den Wohnungsbau nur bis Ende 2020 festgelegt wurde. Der neue Regionalplan rechnet mit einem Flächenbedarf von 3 400 ha allein für Wohnungsbau in den Jahren 2025 bis 2035 und 2 900 ha für Gewerbliche Nutzung. Weisbrod bezweifelt sehr, dass der Bedarf wirklich so hoch ist. Denn die Grundlage, auf der dieser Regionalplan entstand, waren lose Schätzungen von Bürgermeistern. Die Grünen wollen nun, dass die Gemeinderäte gehört werden. Viele von diesen wissen gar nicht, welche Flächen gemeldet wurden. Der leitende Direktor des Verbandes Rhein-Neckar Christoph Trinemeier war als Teilnehmer angekündigt, jedoch nicht zugegen.

Boden ist unsere Lebensgrundlage

Sabine Yacoub, die Vorsitzende des BUND Rheinland-Pfalz sprach sich gegen die Zurücknahme von Vorranggebieten für Landwirtschaft und Grünzüge aus. „Wir brauchen den Boden, er ist unsere Lebensgrundlage, CO2-Speicher, Grundwasserfilter und Lebensraum tausender von Arten.“ Der Regionalplan ist einzusehen unter www.m-r-n.com/was-wir-tun/t....

Einwände von Bürgern können noch bis 15. Juni 2021 getätigt werden – auch online.
Kommunen können bis 29. Juni 2021 Stellungnahmen oder Anregungen einbringen.
Diese dann an folgende Adresse schicken: Verband Region Rhein-Neckar, M 1,4-5, 68161 Mannheim oder E-Mail-Adresse: beteiligung-regionalplan@vrrn.de

zep – LW 22/2021