Bei Kälberhaltung wird aus einer Halle ein Stall

Durch die bekanntermaßen verlängerte Aufenthaltsdauer der Kälber auf 28 Tage auf den Betrieben erhöht sich gleichermaßen der Platzbedarf. Lösungen dafür können der Kauf von Kälberiglus, eine veränderte Betriebsorganisation oder bauliche Maßnahmen sein. In den seltensten Fällen entsteht ein neuer Kälberstall zur optimalen Unterbringung der Tiere. Oft werden jedoch auch die vorhandenen Gebäude genutzt, um weiteren Platz zu schaffen. Schnell wird eine Ecke bestimmt, um zusätzliche Tiere unterzubringen. Hierbei sollte man beachten, dass grundsätzlich eine Halle kein Stall ist. Soll diese Halle nun dauerhaft für die Tierhaltung genutzt werden, ist dafür eine Nutzungsänderung zu beantragen. Dies ist vergleichbar mit einem Bauantrag und bringt dann die nötige Rechtssicherheit. Nur genehmigte Gebäude ermöglichen eine Tierhaltung, die langfristig die zukunftsfähige Entwicklung des Betriebes unterstützt.
Für weitere Informationen stehen in Rheinland-Pfalz die Bauberatinnen und -berater der Landwirtschaftskammer und in Hessen der Hessischen Landgesellschaft zur Verfügung.
Simone Hamann-Lahr, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz