Regelmäßiger Elektro-Check gewährleistet den Versicherungsschutz

Bei Ärger mit der Versicherung liegt es mitunter daran, dass bestimmte Vorschriften missachtet wurden. Ein wichtiger Bestandteil in der Gebäudeversicherung ist die sogenannte Feuerschutzklausel.
Mehr als 30 Prozent aller Brände beruhen auf Elektrizität. Untersuchungen zeigen, dass jeder vierte landwirtschaftliche Betrieb mindestens einen schweren Mangel in seinen elektrischen Anlagen aufweist. Oft sind die Mängel nur für den Fachmann erkennbar.
Die Versicherungsbedingungen enthalten oft sogenannte Obliegenheiten, also Pflichten des Versicherungsnehmers. Kommt er diesen nicht nach, kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Dies gilt auch für die Gebäudeversicherung.
Für elektrische Einrichtungen lauten die Obliegenheiten beispielsweise: „Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen und Mängel innerhalb einer von dieser Fachkraft bestimmten Frist beseitigen zu lassen. Der Versicherungsnehmer hat auf Verlangen des Versicherers nachzuweisen, dass die Prüfung durchgeführt ist und die Mängel beseitigt sind.“ Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV sehen sogar vor, dass das Ergebnis der Prüfung dem Versicherer unaufgefordert und unverzüglich übersendet wird.
Häufig werden feste Prüfzeiträume vorgegeben, oft sind es vier Jahre. Dies deckt sich mit den Anforderungen der SVLFG für „Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel“ oder denen der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Für „nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel“, wie Verlängerungskabel, gelten in der gesetzlichen Unfallversicherung übrigens kürzere Fristen, mit Fokus auf den Arbeitsschutz.
Die Prüfung hat durch eine Elektrofachkraft zu erfolgen. Üblicherweise wird eine Ausbildung oder ein Studium der Elektrotechnik vorausgesetzt. Anbieter sind zumeist Elektrofachbetriebe. Es empfiehlt sich, rechtzeitig und regelmäßig Termine zu vereinbaren. Einzelne Versicherer erkennen auch die Elektro-Prüfung durch die SVLFG an (schriftlich bestätigen lassen).
Wenn das Gebäude, die darauf montierte Photovoltaik-Anlage und der Gebäudeinhalt bei unterschiedlichen Versicherern versichert sind, kann dies bei Schäden zu unterschiedlichen Beurteilungen führen. Abweichende Regelungen kann es zum Beispiel bei den Sicherheitsanforderungen oder bei den Lagervorschriften für Akkus oder Heu geben. Gegebenenfalls sind Versicherungssummen aufzuteilen, etwa für Aufräumkosten. Das Zusammenwirken der Versicherungen sollte daher mit einem Versicherungsprofi besprochen werden.
Volker Lauenstein, MS Management-Service GmbH